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OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AsylG § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Antrag auf Zulassung der Berufung (verworfen); Begründung, grundsätzliche Bedeutung, Asyl, Tunesien; geschlechtsspezifische Verfolgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.08.2015 - 5 K 1843/14
- OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15.A
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 07.04.2015 - 3 A 20/15
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2015 - 3 A 20/15.A -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 21.10.2015 - 5 A 467/15
Berufungszulassung; Asylverfahren; Antragsfrist; Begründungsfrist; fehlerhafte …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15
Ist die Rechtsmittelbelehrung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils nur hinsichtlich der Begründungsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG fehlerhaft, ansonsten aber ordnungsgemäß, so läuft für die Einlegung der Berufung die Monatsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG (SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 5 A 467/15.A -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 17.08.2010 - A 5 A 317/08
Rechtliches Gehör, Beweisantrag, unglaubhafte Grundsatzrüge, Posttraumatisches …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15
Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, das heißt über den Einzelfall hinaus gehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2010 - A 5 A 317/08 -, juris Rn. 18; st. Rspr.).6 Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt nicht den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar, als vom Verwaltungsgericht angenommen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der …
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17
Verfolgung in Syrien
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (SächsOVG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 06.08.2019 - 1 A 658/19
Afghanistan; Abschiebungsverbot; alleinstehender Mann; Sitzungsniederschrift; …
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6, m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 1. Juni 2016 - 1 A 291/15.A -, juris Rn. 4 und v. 30. November 2017 - 1 A 1046/17.A -, juris Rn. 4 f.). - OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 A 927/20
Asyl; Türkei; Flüchtlingseigenschaft; Kurden; keine Gruppenverfolgung; keine …
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6, m. w. N.;… Beschl. v. 1. Juni 2016 - 1 A 291/15.A -, juris Rn. 4 und v. 30. November 2017 - 1 A 1046/17.A -, juris Rn. 4 f.). - OVG Sachsen, 30.11.2017 - 1 A 1046/17
Zulassungsantrag; Darlegung; grundsätzliche Bedeutung Tatsachenfrage
Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6, m. w. N.).